Breitband – Definition erneuert
Ab wann kann man vom Breitbandanschluss sprechen? Die Antwort auf die Frage wurde jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium noch einmal neu definiert. Die bisherige Grenze der Übertragungsraten von 384 KBit/s wurde jetzt auch 1MBit/s erhöht. Erst ab einer solchen Anschlussgeschwindigkeit darf demnach von Breitband gesprochen werden.
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