Telefonverkäufer können in Zukunft mit zu 50 000 Euro bestraft werden
Telefonverkäufer können nerven. Ganz besonders schmierige und fiese dieser Gattung locken auch immer mal wieder ganz bewusst in die Abo-Falle, binden einem ungewollt Verträge auf oder hinterlassen mit dem Anruf horrende Telefonkosten.Diesen Tricks soll nun mit einer neuen Widerrufsmöglichkeit Einhalt geboten werden: Wer zukünftig am Telefon Abonnement-, Wett- oder Lotto-Verträge abschließt, dem werden mehr Rechte zugesprochen. Ein Widerrufsrecht von zwei Wochen soll Verbraucher davor schützen, übers Ohr gehauen zu werden. Gleichzeitig können in Zukunft Anbieter, die gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen, mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden, schreibt das Verbraucherportal „guter-rat.de“.
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